Gemeinsam für eine Abschaffung der Übermittlungspflicht

banner geleichbehandeln

Jeder Mensch hat per Gesetz das Recht auf ärztliche Behandlung. Trotzdem können zahlreiche Menschen, die ohne Aufenthaltsstatus in Deutschland leben, nicht zum Arzt. Nach Paragraf 87 Aufenthaltsgesetz ist das Sozialamt bei einer Kostenübernahme der Behandlung verpflichtet, die Daten an die Ausländerbehörde zu übermitteln. Damit würde den Betroffenen die Abschiebung drohen. Mit der Petition möchte die Kampagne die Übermittlungspflicht einschränken und allen Menschen – unabhängig ihres Status – ermöglichen, ohne Angst zum Arzt gehen zu können.

https://gleichbehandeln.de/

Redebeitrag Initiativausschuss für Migrationspolitik am 26.8.2021