Clearingstellen Krankenversicherung in Rheinland-Pfalz ausbauen – Behandlungsfonds in Rheinland-Pfalz installieren
Wir fordern einen dauerhaften Finanzierungsplan, damit bereits erfolgreich eingeführte Clearingstellen auch zukünftig ihrer Arbeit nachgehen können. In unabhängigen Beratungsstellen wird versucht, Betroffene in eine Krankenversicherung zu vermitteln. Für Fälle, in denen das misslingt, braucht es einen Behandlungsfonds, um trotzdem eine medizinische Behandlung zu finanzieren.
Das Konzept Clearingstellen in Kombination mit einem Behandlungsfonds ist bundesweit in ähnlicher Form auch unter dem Begriff Anonymer Kranken- oder Behandlungsschein (AKS) bekannt. Jeder Mensch hat ein Recht auf eine barrierearme medizinische Behandlung in einem geschützten Rahmen!
Hintergrund: Der AKS ermöglicht Menschen ohne Aufenthaltserlaubnis eine medizinische Behandlung in einem geschützten Rahmen. Die Anonymität gewährleistet das Menschenrecht auf Gesundheitsversorgung ohne Gefahr von Abschiebung. Dazu gehört auch die Einführung einer unabhängigen Beratungsstelle (Clearingstelle), die u.a. hilft Ansprüche auf Regelversorgung zu klären.
Seit 11/2019 ist wird die Arbeit der Clearingstelle Krankenversicherung in Rheinland-Pfalz, angesiedelt bei Armut und Gesundheit in Deutschland e.V., durch das Land Rheinland-Pfalz (Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie und Ministerium für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz) finanziert. 2021 wurde die Clearingstelle erweitert auf Ludwigshafen/Worms und Koblenz. Wir fordern zusammen mit Medinetz Koblenz e.V. und a+G die Einrichtung eines Behandlungsfonds für Rheinland-Pfalz,
Weiterführende Informationen:
- Bundesweite Entwicklungen zum Anonymen Krankenschein, Stand Frühjahr 2019
- Unsere Initiative (Armut und Gesundheit e.V., Medinetz Mainz e.V., Medinetz Koblenz e.V.): Anonymer Krankenschein Rheinland-Pfalz – Initiativpapier
- Anonymer Krankenschein Thüringen
- Medibüro Berlin: Anonymer Krankenschein
- Gesundheitsversorgung für Papierlose e.V., Anonymer Krankenschein Niedersachsen
Abschaffung der Übermittlungspflicht im Gesundheitsbereich!
Schätzungsweise 300.000 bis eine Million Menschen leben in Deutschland ohne eine gültige Aufenthaltsgenehmigung. Sie können ihr Menschenrecht auf eine medizinische Versorgung nicht wahrnehmen, ohne ihre Abschiebung befürchten zu müssen. Derzeit sind die Sozialbehörden noch verpflichtet, Personen ohne Aufenthaltsstatus den Ausländerbehörden zu melden, auch wenn die Daten im Zuge der Abrechnung einer medizinischen Behandlung bekannt werden.
Wir fordern eine rechtliche und politische Überarbeitung des §87 Aufenthaltsgesetz. Wie für das Bildungswesen bereits umgesetzt, muss auch das Gesundheitswesen von der Übermittlungspflicht ausgenommen werden. Damit sind wir Teil der „gleichBEhandeln“ Kampagne, die von einem Bündnis aus über 50 zivilgesellschaftlichen Organisationen unterstützt wird (www.gleichbehandeln.de).
Hintergrund: Alle Menschen haben per Gesetz das Recht auf ärztliche Behandlung. Trotzdem können zahlreiche Menschen, die ohne Aufenthaltsstatus in Deutschland leben, nicht zum Arzt. Nach Paragraf 87 Aufenthaltsgesetz ist das Sozialamt bei einer Kostenübernahme der Behandlung verpflichtet, die Daten an die Ausländerbehörde zu übermitteln. Damit würde den Betroffenen die Abschiebung drohen. Die Kampagne gleichBEhandeln setzt sich dafür ein die Übermittlungspflicht im Gesundheitsbereich einschränken und allen Menschen – unabhängig ihres Status – ermöglichen, ohne Angst zum Arzt gehen zu können.
Theoretisch haben Personen ohne Aufenthaltstitel Anspruch auf dieselbe Notfallversorgung wie Asylbewerber*innen, vgl. § 1 Abs.1 Nr. 5 AsylblG. In der Praxis können sie aber nicht einmal dieses beschränkte Recht wahrnehmen. Grund hierfür ist § 87 Abs. 2 Aufenthaltsgesetz (AufenthG). Dieser verpflichtet alle öffentlichen Stellen, die Ausländerbehörde zu informieren, sobald diese erfahren, dass eine Person ohne einen Aufenthaltstitel in Deutschland lebt. Diese Regelung betrifft auch das Sozialamt, welches für die Krankenversorgung nach dem AslybLG zuständig ist. Wenn Menschen ohne Papiere krank werden, kommen sie daher in eine Zwangslage. Gehen sie zum Arzt und beantragen die Erstattung der Kosten, riskieren sie dadurch ihre Abschiebung. Diese Zwangslage ist menschenunwürdig! Menschen ohne Papiere werden dadurch faktisch von der Gesundheitsversorgung in Deutschland ausgeschlossen. Aus unserer praktischen Arbeit wissen wir, dass es außerdem nicht selten vorkommt, dass Menschen ohne Papiere von Krankenhäusern und Ärzt*innen selbst bei dringendem Behandlungsbedarf abgewiesen werden und ihnen gar mit der Polizei gedroht wird.
„Die gesetzliche Übermittlungspflicht im Gesundheitswesen muss abgeschafft werden. Die Angst, an die Ausländerbehörde gemeldet zu werden, darf Menschen ohne Papiere nicht davon abzuhalten, zum Arzt zu gehen. Außerdem muss sichergestellt sein, dass Krankenhäuser die Kosten einer Behandlung von Menschen ohne Papiere auch erstattet bekommen – zum Beispiel durch eine Sockelfinanzierung von Krankenhäusern für solche humanitäre Arbeit oder durch die Kostenerstattung für Nichtversicherte über Steuermittel. […] Aber auch die Länder sind gefordert, um die medizinische Versorgung von Menschen ohne Papiere zu verbessern – zum Beispiel indem sie die kommunalen Sozialbehörden stärker dazu anhalten, den verlängerten Geheimnisschutz einzuhalten und praxistaugliche Formulare für die Kostenerstattung vorgeben.“ (https://www.diakonie.de/wissen-kompakt/gesundheitsversorgung-fuer-menschen-ohne-papiere-1)
Deshalb fordern wir die Ausnahme von der Meldepflicht bei der medizinischen Versorgung und damit Gewährleistung der ärztlichen Schweigepflicht auch für Menschen ohne Papiere!
Ausführliche Informationen zur Gesundheitsversorgung von Menschen ohne Papiere der BAG Gesundheit/Illegalität: https://www.diakonie.de/fileadmin/user_upload/BAG_Gesundheit_Illegalitaet_Arbeitspapier_Gesundheitsversorgung_fu__r_Menschen_ohne_Papiere_April_2017_Web.pdf
Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetz – sofortige Eingliederung in die Regelversorgung
Kampagne https://asylbewerberleistungsgesetz-abschaffen.de/
Das AsylbLG schränkt den Anspruch von Geflüchteten und
Asylsuchenden auf die Behandlung akuter Erkrankungen und
Schmerzzustände und damit auf ein nicht akzeptables Minimum
der medizinischen Versorgung ein.
Wir fordern endlich die Eingliederung aller Asylbewerber:innen,
Geflüchteten, Geduldeten und Papierlosen in das Regelsystem
der deutschen Krankenversicherung, damit es bei der Gesundheitsversorgung aller in Deutschland lebenden Menschen keine diskriminierenden Unterschiede mehr gibt. Es kann nicht zweierlei Maß für die Menschenwürde geben. Das AsylbLG muss
abgeschafft werden.
Hintergrund: Haben Asylbewerber*innen in Deutschland Zugang zur normalen medizinischen Versorgung? Nein. Für Asylbewerber gilt das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylblG). Erst nachdem sie 18 Monate ununterbrochen in Deutschland waren und die Dauer ihres Aufenthalts in dieser Zeit nicht – wie es im Gesetz heißt – „rechtmissbräuchlich beeinflusst“ haben, können sie in eine normale Krankenversicherung aufgenommen werden. Bis dahin gilt für ihre Gesundheitsversorgung § 4 AsybLG. Dieser sieht lediglich eine Versorgung bei akuten Erkrankungen und Schmerzzuständen vor, d.h. Asylbewerber bekommen grundsätzlich nur eine Notfallbehandlung über das Sozialamt finanziert.
Alles, was darüber hinausgeht, muss nach § 6 AsylbLG einzeln beantragt werden. Dieses Vorgehen ist aufwändig und ohne deutsche Sprachkenntnis praktisch nur durch Unterstützung von sozialen Beratungsstellen möglich. Hinzukommt, dass das Sozialamt nach eigenem Ermessen und oft ohne ausreichender medizinischer Sachkenntnis über den Antrag entscheidet. Diese Gesetzeslage führt zu einer strukturellen Diskriminierung von Asylbewerber*innen bei der Krankenversorgung. Deutschland verletzt damit das Menschenrecht auf Gesundheit, welches in Art. 12 des UN Pakts über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte als „Recht eines jeden auf das für ihn erreichbare Höchstmaß an körperlicher und geistiger Gesundheit“ definiert wird.
Darum fordern wir eine sofortige Eingliederung aller Geflüchteten, die dem Asylbewerberleistungsgesetz unterliegen, in das Regelsystem der deutschen Krankenversicherung!
Weiterführende Informationen:
- https://www.bpb.de/gesellschaft/migration/kurzdossiers/225110/medizinische-versorgung
- https://www.proasyl.de/hintergrund/das-asylbewerberleistungsgesetz-asylblg/
- https://www.bpb.de/internationales/weltweit/menschenrechte/231964/gesundheit
- Weitere generelle Informationen unter: http://gesundheit-gefluechtete.info/
Finanzielle und organisatorische Unterstützung von nicht krankenversicherten EU Bürger*innen
In vielen Fällen wird in Deutschland lebenden EU-Bürger:innen
der Zugang zu Sozialleistungen blockiert. Darunter fällt auch der
Krankenversicherungsschutz. Wenn deshalb weder in Deutschland noch im Heimatland eine gültige Krankenversicherung besteht, ist den Betroffenen die medizinische Versorgung praktisch verwehrt. Das trifft vor allem besonders Schutzbedürftige wie Schwangere und Kinder. Wir fordern einen lückenlosen Krankenschutz in der gesamten EU.
Einhalten der EU-Aufnahmerichtlinie
Es ist die Aufgabe der EU-Mitgliedsstaaten besonders schutzbedürftige Personen zu erkennen und sie medizinisch und psychosozial angemessen zu versorgen. Die Aufnahmerichtlinie von 2013 (2013/33/EU) wurde bis Juli 2015 nicht ins innerdeutsche Recht umgesetzt, seitdem hat sie sog. unmittelbare Rechtswirkung. Die Europäische Kommission hat gegen die deutsche Regierung, wie auch gegen 18 andere europäische Regierungen, ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet.
Legalisierung von lange in Deutschland lebenden Personen ohne Aufenthaltserlaubnis!
Ähnlich bisheriger Legalisierungskampagnen in anderen EU-Ländern sollte auch Menschen in Deutschland eine Chance gegeben werden, sich aus dem menschenunwürdigen und gesundheitsgefährdenden Leben ohne Aufenthaltserlaubnis zu befreien.
April 2020: Gesundheitsversorgung von Migrant*innen ohne Krankenversicherung in Zeiten von Corona
Arztbesuche sind für Menschen ohne Papiere auch in Nicht-Pandemie-Zeiten aufgrund finanzieller Barrieren und möglicher Informationsweitergabe mit großen Schwierigkeiten und realen Ängsten verbunden. Diese mangelhafte Gesundheitsversorgung wird während der Covid-19-Pandemie deutlich sichtbar und sogar weiter verschärft: So ist der Zugang zu Informationen begrenzt, viele Beratungsstellen und ehrenamtliche Gesundheitseinrichtungen sind nur noch eingeschränkt erreichbar und selbst bei Covid-19-Verdachtsfällen müssen Tests selbst bezahlt werden. Darüber hinaus können Hygienebestimmungen und Quarantänevorschriften in Flüchtlingsunterkünften und prekären Wohnlagen oftmals nicht eingehalten werden. Selbst in Notfällen werden papierlose Menschen von Krankenhäusern abgewiesen. Die vermehrte Polizeipräsenz trägt zusätzlich zur Angst vor Abschiebungen bei, welche trotz der Pandemie weiterhin stattfinden. Auch die WHO stuft Flüchtlinge und Migrant*innen als besonders stark durch Covid-19 gefährdete Gruppen ein und fordert Gesundheitsbehörden und Regierungen zum Handeln auf. Zur langfristigen Lösung dieser Probleme fordern wir:
- die sofortige Eingliederung aller Menschen in das Regelsystem der Gesundheitsversorgung,
- die Gewährleistung der ärztlichen Schweigepflicht auch für Menschen ohne Papiere,
- eine dezentrale Unterbringung für Menschen aus Flüchtlingsunterkünften,
- sowie einen sofortigen Abschiebestopp!
Einige europäische Länder haben bereits Maßnahmen ergriffen und zeigen, dass dies möglich ist. So garantiert Portugal (zumindest bis zum Sommer) einen legalen Aufenthaltsstatus für alle Menschen. In Frankreich ist das Gesundheitssystem generell von einer Übermittlungspflicht an die Ausländerbehörden befreit. Aber auch in Deutschland wird andernorts bereits gehandelt: So ist es im laufenden Quartal für Menschen mit eingeschränktem Zugang zum Gesundheitssystem in Berlin möglich, einen Kostenübernahmeschein bei der dortigen Clearingstelle zu bekommen, der einen uneingeschränkten Zugang zu allgemeinärztlicher Versorgung garantiert. Finanziert wird die Maßnahme vom dortigen Senat. Gesundheit ist ein Menschenrecht – die Dringlichkeit zum Handeln zeigt sich während der Pandemie besonders deutlich.
Von Medinetz Mainz mitunterzeichnete Offene Briefe: